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   KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12   

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https://dejure.org/2013,11120
KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12 (https://dejure.org/2013,11120)
KG, Entscheidung vom 23.04.2013 - 1 W 343/12 (https://dejure.org/2013,11120)
KG, Entscheidung vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 (https://dejure.org/2013,11120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 WoEigG, § 3 WoEigG, § 7 WoEigG, § 10 WoEigG, § 18 Abs 1 S 1 GBO
    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung im Zusammenhang mit der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1; 3; 7; 10
    Zum Erfordernis der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Änderung der Zweckbestimmung im Grundbuch bei Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für Grundbucheintragung; Eintragungsbewilligung; Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorlage sachlich richtiger Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Eintragung der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3; WEG § 7; WEG § 10
    Voraussetzungen der Umwnadlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umwandlung: Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beizufügen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Teileigentumsumwandlung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung im Zusammenhang mit der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum: Aufteilungsplan erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum (IMR 2013, 383)

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 837
  • FGPrax 2013, 191
  • Rpfleger 2013, 515
  • RNotZ 2013, 428
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12
    Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es, dem Grundbuchamt die Prüfung des Eintragungsantrags zu erleichtern (BGH, NJW 2008, 2982, 2983).

    Ob diese Eintragung zu Recht erfolgt ist, könnte im Hinblick auf die Beschreibung des Vertragsgegenstands in der UR-Nr. 86/2008 des Notars Dr. Manthey fraglich sein, weil die Eigentumseinheit entgegen dem in Bezug genommenen Plan nicht nur aus den dort verzeichneten Räumen besteht (vgl. insoweit BGH, NJW 2008, 2982, 2983).

  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei

    Auszug aus KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12
    Abweichend hiervon ist vorliegend die Bewilligung der eingetragenen Eigentümer, §§ 19 GBO, 7 Abs. 3 WEG, ausreichend, weil die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung wirksam abbedungen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2010 - 1 W 325/10 - NJW-RR 2011, 517, 518).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97

    Voraussetzungen der Abgeschlossenheit; Feststellung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12
    Im Gegensatz hierzu kann Teileigentum auch dann abgeschlossen im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 6 WEG sein, wenn sich ein zum Sondereigentum gehörendes WC außerhalb der Einheit befindet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1997 - 3 Wx 313/97 - juris).
  • KG, 02.07.2015 - 1 W 558/14

    Grundbucheintragung einer Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum:

    Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23. April 2013, 1 W 343/12, MDR 2013, 837).

    Die Umwandlung des Teileigentums in Wohnungseigentum setzt deshalb grundsätzlich ebenfalls eine solche Vereinbarung und die Eintragung im Grundbuch voraus (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 -, FGPrax 2013, 191, 192).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erneut die Abgeschlossenheit des Sondereigentums nachzuweisen ist, weil sich die Anforderungen der Abgeschlossenheit von Teileigentum und Wohnungseigentum unterscheiden (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 -, FGPrax 2013, 191, 192).

  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

    a) Der Ausgangspunkt des Grundbuchamts ist zutreffend: die Qualifikation eines Raumeigentums als Wohnungs- oder Teileigentum (§ 1 Abs. 2 bzw. Abs. 3 WEG) hat Vereinbarungscharakter im Sinne von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 WEG (BGH FGPrax 2015, 101 Rn. 10; BGH NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; zuletzt Senat vom 11.11.2016, 34 Wx 264/16 juris; KG RNotZ 2013, 428 mit Anm. Rapp; OLG Frankfurt MittBayNot 2015, 474) mit der Folge, dass für eine Umwandlung grundsätzlich die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (und der dinglich Berechtigten, soweit deren Rechtsstellung beeinträchtigt wird) erforderlich ist (BGH FGPrax 2015, 101 Rn. 12; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 95; Rapp RNotZ 2013, 430).
  • KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22

    Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten:

    Die Umwandlung eines solchen Wohnungseigentums in Teileigentum setzt deshalb grundsätzlich ebenfalls eine solche Vereinbarung und die Eintragung im Grundbuch voraus (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 - FGPrax 2013, 191, 192).
  • KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22

    Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung

    Das war bislang aber erforderlich, um die erhöhten Anforderungen an die Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum im Verhältnis zu Teileigentum gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen, vgl. Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen vom 19. März 1974 - BAnz 1974 Nr. 58 - (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 - FGPrax 2013, 191, 192).
  • KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22

    Voraussetzungen der grundbuchlichen Vollziehung der Aufteilung eines Grundstücks

    Die Umwandlung eines solchen Wohnungseigentums in Teileigentum setzt deshalb grundsätzlich ebenfalls eine solche Vereinbarung und die Eintragung im Grundbuch voraus (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 - FGPrax 2013, 191, 192).
  • KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Das war bislang aber erforderlich, um die erhöhten Anforderungen an die Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum im Verhältnis zu Teileigentum gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen, vgl. Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen vom 19. März 1974 - BAnz 1974 Nr. 58 - (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 - FGPrax 2013, 191, 192).
  • KG, 10.03.2022 - 1 W 300/21

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Die Rechtsprechung des Senats hierzu (FGPrax 2013, 191 ) ist durch die am 13. Juli 2021 in Kraft getretene Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ( AVA ) vom 6. Juli 2021 überholt.
  • KG, 18.03.2022 - 1 W 300/21

    Begründung von Sondernutzungsrechten und Eintragung ins Grundbuch

    Die Rechtsprechung des Senats hierzu (FGPrax 2013, 191) ist durch die am 13. Juli 2021 in Kraft getretene Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) vom 6. Juli 2021 überholt.
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